Ein Programm der Kunsthalle Münster

Residence NRW⁺ richtet sich an bildende Künstler:innen und Kurator:innen mit Bezug zum Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie an Kurator:innen aus der Schweiz. Mit den vier programmatischen Kernelementen – Austausch, Praxis, Betreuung und Netzwerk – bietet Residence NRW⁺ die bestmöglichen Bedingungen für die Weiterentwicklung im jeweiligen Arbeitsfeld.

Pro Jahr vergibt Residence NRW⁺ vier zwölfmonatige Stipendien für bildende Künstler:innen sowie vier sechsmonatige Stipendien für Kurator:innen. Besonderheiten des Stipendiums sind das gemeinsame Leben und Arbeiten, das den Austausch untereinander befördert. Dementsprechend ist die Bereitschaft aller Stipendiat:innen, die Stipendienzeit vornehmlich am Residenzort zu verbringen, Voraussetzung. Zum Leben und Arbeiten werden kostenfrei geeignete Räume zur Verfügung gestellt.

Begleitet wird das Programm durch eine Fachperson mit ausgewiesener Erfahrung in der Förderung von Künstler:innen und Kurator:innen. Sie berät bei Bedarf in allen fachlichen und inhaltlichen Belangen. Dazu zählen u.a. Beratung bei Antragstellungen, Bewerbungen, Ausstellungsvorbereitungen, Atelierbesuche, die Begleitung der Kurator:innen und Künstler:innen, die im Rahmen des Programms umgesetzt werden. Exkursionen, Workshops sowie Fachkonferenzen mit begrenzter Teilnehmer:innenzahl bieten zudem Möglichkeiten der Vernetzung.

Das Programm zeichnet sich durch einen großen Praxisbezug aus: Die Künstler:innen stellen zum Stipendienende in einer Institution in NRW aus. Die gleichzeitig anwesenden Kurator:innen bilden ein Arbeitsduo, das in der Regel zwei Projekte an wechselnden Kooperationsorten in ganz NRW realisiert. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Begleitung bei Bedarf über die Stipendienzeit hinaus angefragt werden kann. Betreuung und Begleitung sind ein Alleinstellungsmerkmal von Residence NRW⁺ und resultieren aus der langjährigen Projektarbeit am Stipendienort Schloss Ringenberg.

Künstler:innen

Residence NRW⁺ vergibt pro Jahr vier zwölfmonatige Stipendien für bildende Künstler:innen. Diese werden zu gleichen Teilen durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und durch die Kunststiftung NRW gefördert.

Residence NRW⁺ richtet sich an Künstler:innen mit Bezug zum Bundeland Nordrhein-Westfalen (Herkunft, Studium oder Wohn-/Arbeitsort). Erforderlich ist ein abgeschlossenes Studium an einer Kunstakademie/Kunsthochschule. Der Abschluss der künstlerischen Ausbildung der Stipendiat:innen darf bei Antritt des Stipendiums nicht länger als fünf Jahre zurückliegen oder die Stipendiat:innen dürfen nicht älter als 40 Jahre sein. Die Stipendienzeit vornehmlich am Residenzort zu verbringen und an gemeinsamen Veranstaltungen (Arbeitstreffen, Exkursionen, Eröffnungen, etc.) teilzunehmen, sind verpflichtend. Die monatliche Stipendienzuwendung beträgt 1.700 Euro (1.500 Euro Lebenshaltung, 200 Euro Produktionskostenzuschuss). Über die Stipendienvergabe entscheiden wechselnde Fachgremien.

Das Stipendium setzt kein konkretes Arbeitsvorhaben voraus. Vielmehr bietet das gemeinsame Leben und Arbeiten von sechs Stipendiat:innen am Residenzort – vier Künstler:innen und zwei Kurator:innen – die Möglichkeit des intensiven Austauschs untereinander. Das Residenzstipendium eröffnet für zwölf Monate einen abgesicherten Raum, konzentriert die jeweilige künstlerische Praxis zu reflektieren, sich zu vertiefen, Ansätze zu verfeinern oder Neues auszuprobieren.

Teil des Stipendiums ist eine budgetierte Abschlussausstellung in einer Kunstinstitution in NRW. Diese wird gemeinsam mit den anwesenden Kurator:innen entwickelt, die auch für die Umsetzung verantwortlich sind. Besonderheit des Stipendiums ist, dass die Betreuung nicht mit der Stipendienzeit endet. Als Teilnehmer eines seit 2001 gewachsenen Netzwerkes, steht es den Alumni frei, darauf bei Bedarf weiter zuzugreifen.

Kurator:innen

Residence NRW⁺ vergibt pro Jahr vier sechsmonatige Stipendien für Kurator:innen gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia.

Residence NRW⁺ Residence NRW⁺ richtet sich an Kurator:innen mit Bezug zum Bundesland Nordrhein-Westfalen bzw. der Schweiz, die profunde Kenntnisse im Bereich der zeitgenössischen Kunst besitzen und bereits eine eigene Vorstellung der kuratorischen Arbeit entwickelt haben sowie Gelegenheit hatten, erste Projekte zu realisieren. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium (Master, Diplom, Magister oder Promotion; Kunstgeschichte, Kunst-, Kulturwissenschaften oder ähnliches) sowie die Bereitschaft, die Stipendienzeit vornehmlich am Residenzort zu verbringen und an gemeinsamen Veranstaltungen (Arbeitstreffen, Exkursionen, Eröffnungen etc.) teilzunehmen. Für Bewerber:innen mit Bezug zum Bundesland NRW gilt, dass der Studienabschluss bei Antritt des Stipendiums nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder sie nicht älter als 35 Jahre sein dürfen. Die monatliche Stipendienzuwendung beträgt 1.500 Euro sowie eine Reisekostenpauschale von 500 Euro. Über die Stipendienvergabe entscheiden wechselnde Fachgremien.

Durch das gemeinsame Leben und Arbeiten am Residenzort mit vier Künstlerstipendiat:innen bietet Residence NRW⁺ die Möglichkeit des intensiven Austausches untereinander. Teil des Stipendiums ist zudem das Angebot, die eigene kuratorische Praxis zu verfeinern und vertiefende Erfahrungen in institutionellen Kooperationen mit Ausstellungsorten (Museen/Kunstvereine) in ganz Nordrhein-Westfalen zu sammeln. Im Arbeitsduo mit dem:der gleichzeitig anwesenden Kurator:in sind in der Regel zwei Projekte selbständig für wechselnde Kooperationsorte zu realisieren. Diese Projekte können mehrwöchige Ausstellungen, aber auch Formate wie Performance- oder Filmprogramme sein. Ihre Konzeption steht dem Arbeitsduo frei. Ein Realisierungsbudget von max. 10.000 Euro (bzw. 12.000 Euro für die Abschlussausstellung der Künstler:innen) wird durch Residence NRW⁺ gestellt. Dieses kann durch das eigenständige Einwerben von Drittmitteln oder gegebenenfalls durch die Kooperationsorte aufgestockt werden. Für die Projektumsetzung ist das Arbeitsduo in Absprache mit den kooperierenden Institutionen zuständig (Projektidee, Auswahl der Künstler:innen, Wirtschaftspläne, Textproduktion, Kommunikation, PR/Medienplan, begleitende Veranstaltungen, Organisation von Transporten/Versicherungen, Auf-/Abbau, Dokumentation usw.).